Bemerkung Die alte Klasse "M" wurde in "AM" umbenannt. Die alte Klasse "S" wurde in "AM" integriert.
A1
Alter: 16
Krafträder
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Bemerkung Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren. Einschluss: AM
A2
Alter: 18
Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Die alte Klasse "A beschränkt" wurde in "A2" umbenannt. Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von "A1" auf "A2" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A1") erforderlich - praktische Prüfung muss sein! Einschluss: AM, A1
A
Alter: 20, 21 oder 24*
Krafträder
Hubraum über 50cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Bemerkung Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von "A2" auf "A" (mind. zweijähriger Vorbesitz "A2") erforderlich - praktische Prüfung muss sein (auch für Aufsteiger aus "A2")!
*) Mindestalter: 20 bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21, wenn nur "Trikes" gefahren werden, 24 beim Direkterwerb. Einschluss: AM, A1, A2
B
Alter: 17 oder 18*
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
zG max. 3.500kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung. Einschluss: AM, L
*) Mindestalter: Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) und 18 beim Direkterwerb.
B96
Alter: vgl. "B"
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
zG Fahrzeugkombination über 3.500kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung
Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich. Einschluss: vgl. "B"
B196
Alter: 25
Kraftfahrzeuge der Klasse B Erweiterung (Schlüsselzahl 196)
Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Bemerkung
Mindestalter 25 Jahre 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B) Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
BE
Alter: 17 oder 18*
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung
Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! Einschluss: AM, L
*) Mindestalter: Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) und 18 beim Direkterwerb.
C1
Alter: 18
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
C1E
Alter: 18
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG Anhänger über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder sattelanhänger
zG Anhänger über 3.500 kg
zG der fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung.
C
Alter: 18 oder 21*
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
zG über 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B Einschluss: C1
*) Mindestalter: 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.
CE
Alter: 18 oder 21*
Kraftzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG Anhänger über 750kg
Bemerkung
Vorbesitz: C Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
*) Mindestalter: 18 nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.
D1
Alter: 18 oder 21*
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
für mehr als 8 aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B *) Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.
D1E
Alter: 18 oder 21*
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D1 Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Der Anhänger darf auch zur Personenbeförderung genutzt werden. Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg" bei der Anhängerregelung.
*) Mindestalter: 18 für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" 21 beim Direkterwerb.
D
Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24*
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen
für mehr als 8 Personen außer dem fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B Einschluss: D1
*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
DE
Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24*
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
L
Alter: 16
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
T
Alter: 16
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen